Kostenübernahme & Entlastungsbetrag


Kostenübernahme und Entlastungsbetrag

Entlastungsbetrag – Unterstützung, die entlastet

Viele Menschen wünschen sich, möglichst lange in ihrem vertrauten Zuhause leben zu können. Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI unterstützt pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen dabei, genau dieses Ziel zu erreichen.

Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag. Dieser kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.

Wobei kann eine Alltagsbegleitung unterstützen?

Eine individuelle Alltagsbegleitung kann dazu beitragen,

  • den Alltag zu strukturieren,
  • Orientierung und Sicherheit zu vermitteln,
  • soziale Kontakte und Lebensfreude zu erhalten,
  • gemeinsame Aktivitäten zu ermöglichen,
  • die Selbstständigkeit zu fördern und
  • pflegende Angehörige zu entlasten.

Selbstbestimmt im vertrauten Zuhause leben

Ziel der Alltagsbegleitung ist es, Menschen dabei zu unterstützen, möglichst lange selbstbestimmt, sicher und mit Lebensqualität in ihrem eigenen Zuhause leben zu können. Dabei stehen die individuellen Bedürfnisse, Wünsche und Fähigkeiten jedes einzelnen Menschen im Mittelpunkt.

Fragen zur Finanzierung?

Gerne informiere ich Sie über die Möglichkeiten der Finanzierung und unterstütze Sie bei Fragen rund um die Inanspruchnahme von Leistungen zur Unterstützung im Alltag.

Die Alltagsbegleitung startet ab September 2026. Bereits jetzt freue ich mich über Ihre unverbindliche Kontaktaufnahme und Ihre Fragen. 🏡🤎

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